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What you need to know
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Bereitstellung bedarfs- und DIN -gerechter Sportstätten sowie bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen. Sie erhalten die Förderung für den Neu-, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten inklusive Spitzensportstätten in gemeinsamer Förderung mit dem Bund sowie Sportstättenentwicklungsplanungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubau, Aus- und Umbau sowie Modernisierung und Sanierung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei als Bundessützpunkt anerkannten Sportstätten im Rahmen einer Kofinanzierung mit dem Bund bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ohne Bundesfinanzierung auch bis zu 100 Prozent sowie für Sportstättenentwicklungsplanungen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 50.000. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Landkreis beziehungsweise als anerkannte Sportorganisationen über den Landkreis beim Landessportbund Thüringen ein. Von dort wird Ihr Antrag an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergeleitet. Alle Anmeldungen müssen dem Ministerium bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen. Wird Ihr Projekt bei der Begutachtung ausgewählt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert. Sind Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt selbst Träger der Sportstätte, richten Ihre Anmeldung bitte direkt an das zuständige Ministerium.
Who can apply
Associations, Local authorities
Eligible countries
Thueringen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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