About this opportunity
What you need to know
Das Land Thüringen gewährt Zuwendungen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audiovisuellen Bereich. Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende im Wesentlichen nicht kommerzielle Vorhaben mit deutlichem Bezug zum Freistaat Thüringen: Entwicklung von Treatments, Drehbüchern und Ähnlichem für kreative audiovisuelle Medienprojekte sowie die Entwicklung innovativer Prozesse und Technologien, Produktion und Postproduktion von kreativen audiovisuellen Medienprojekten, Verleih, Vertrieb, Abspiel und Präsentation von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Projekte der Film- und Medienbildung, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die in besonderer Weise Thüringen als Medienstandort präsentieren beziehungsweise dessen Wahrnehmbarkeit als Medienstandort erhöhen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR . Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ein. Je nach Maßnahme gilt als Frist der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr. Für einige Bereiche gelten abweichende Fristen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Staatskanzlei. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller darf normalerweise maximal 2 Förderanträge je Kalenderjahr für denselben Förderbereich stellen.
Who can apply
Associations, Public institutions, Local authorities
Eligible countries
Thueringen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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