About this opportunity
What you need to know
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes ? Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Vorhaben des kommunalen Straßenbaus. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: förderfähige Projekte nach § 2 Nr. 1 und 5 LVFGKom--Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes ? Kommunale Gebietskörperschaften (Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Kreisstraßen und andere), Straßenkreuzungsmaßnahmen nach dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Landesstraßengesetz, verkehrswichtige zwischenörtliche Gemeindestraßen, Bau, Umbau, Ausbau und grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern im Zuge von dem öffentlichen Verkehr dienenden kommunalen Straßen, Bau und Ausbau von Radwegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 % und 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Who can apply
Local authorities
Eligible countries
Rheinland-pfalz
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 4 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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