About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten. Sie erhalten die Förderung für internationale Jugendbegegnungen, internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe, Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit, sowie internationale Maßnahmen im Ostseeraum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
Who can apply
Educational institutions, Local authorities, Associations, Public institutions
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 26 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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