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Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ-Förderrichtlinie)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als anerkannten Träger bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Sie bekommen die Förderung für folgende Ausgaben: finanzielle Leistungen an die Teilnehmenden (Taschengeld, Verpflegungszuschuss, Mietzuschuss) und darauf zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge, eine zusätzliche Unfallversicherung, Verwaltungsausgaben, die ausschließlich mit der Durchführung des FÖJ unmittelbar zusammenhängen, die pädagogische Betreuung der Teilnehmenden, die Durchführung der FÖJ-Seminare und weitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der FÖJ-Durchführung unmittelbar notwendig sind und die Sie entsprechend begründen können. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhes des Zuschusses beträgt monatlich je nachgewiesenem besetzten Platz höchstens EUR 700,00. Ihren Antrag für kommende FÖJ-Jahrgänge stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 15.4. desselben Jahres beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Who can apply

Public institutions, Associations

Eligible countries

Schleswig-holstein

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
24 Jan 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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