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What you need to know
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung eines innovativen Kooperationsprojekts in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forstwirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für laufende Ausgaben der Zusammenarbeit sowie die Durchführung von Projekten Operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) ?Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit?, in denen neue Prozesse, Produkte, Technologien, Methoden und Dienstleistungen entwickelt und erprobt werden, Pilotprojekte außerhalb von Operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) ?Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit?, die im Bereich der Forstwirtschaft und im Bereich von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Erprobung neuer Produkte, Technologien, Verfahren, Konzepte und Dienstleistungen vor der allgemeinen Einführung oder Umsetzung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Machbarkeit, der Optimierung, der Akzeptanz, der Marktreife und des Marktpotenzials durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für Projekte von OGs der EIP hängt von der Maßnahme ab und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Projekte außerhalb von OGs der EIP beträgt 40 Prozent der Investitionen, 75 Prozent der Kosten für die laufenden Zusammenarbeit, Direktkosten der Projekte, projektbegleitende Studien, aber maximal EUR 500.000 je Projekt. Das Antragsverfahren für Projekte von OGs der EIP ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektvorschlag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein EIP-Auswahlgremium am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. In der 2. Stufe richten Sie nach Aufforderung Ihre vollständigen Antragsunterlagen an das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Richten Sie Ihren Antrag für Ihr Pilotprojekt außerhalb einer OG der EIP bitte an das zuständige Regierungspräsidium.
Who can apply
Companies, Research organisations, Public institutions, Associations
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 3 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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