About this opportunity
What you need to know
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Beschäftigten. Dies können Lehrgänge, Seminare oder Schulungen sein. Sie erhalten die Förderung für Weiterbildungen in den folgenden Bereichen: Vorbereitungslehrgänge Fahrsicherheit und -ökonomie allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr Weiterbildungen für bestimmte Transportarten weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) digitale Instrumente und Informationstechnologie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für kleine Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber EUR 1.050. Als mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und maximal EUR 900,00. Alle anderen Antragsteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal EUR 750,00. Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei maximal EUR 1.500 je schweres Nutzfahrzeug. Sie können als Unternehmen pro Maßnahme höchstens EUR 3 Millionen erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. in dem Jahr, in dem Sie mit der Maßnahme beginnen möchten. Die Anträge nimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entgegen, den Antrag stellen Sie bitte über das eService-Portal. Sie dürfen den Zuschuss nicht mit anderen staatlichen Beihilfen und Zuschüssen zusammen verwenden.
Who can apply
Companies
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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