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Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Infrastruktur von Fischereihäfen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds ( EMFAF ) und der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ) bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei und der Aquakultur. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, die unter anderem zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Verbesserung der Erzeugnisse beitragen, die Einrichtung oder den Ausbau der Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, die Durchführung von kollektiven Kommunikationskampagnen vor allem im Hinblick auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse, die kollektive Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung sowie Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, vor allem für Vorhaben, die die Arbeitssicherheit und Anlandesicherheit verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, für die Einrichtung oder den Ausbau der Direktvermarktung und die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie für die Durchführung von kollektiven Kommunikationskampagnen, die kollektive Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung und für Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen abhängig von Vorhaben und Antragsteller zwischen 50 und 100 Prozent der zuwendungsfähien Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt für die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen bei EUR 15.000, für Infrastrukturvorhaben von Gebietskörperschaften bei EUR 25.000 sowie für alle anderen Vorhaben bei EUR 10.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein.

Who can apply

Local authorities, Companies, Associations, Public institutions

Eligible countries

Niedersachsen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
9 Apr 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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