About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dies erfolgt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? ( GAK ) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds ( EMFAF ) (2021?2027). Sie erhalten die Förderung für neu gegründete Zusammenschlüsse von Erzeugern von Fischerei- und/oder Aquakulturerzeugnissen (Erzeugerorganisation) im Jahr ihrer Anerkennung sowie in den 3 Folgejahren, Durchführung von Produktions- und Vermarktungsplänen von anerkannten Erzeugerorganisationen zur Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsbedingungen für die Mitglieder, Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, beispielsweise zur Verbesserung von Lebensmittelhygiene und -qualität, Erweiterung der Produktpalette und die Diversifizierung der Absatzwege, Entwicklung und Durchführung von kollektiven Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fischerei- und Aquakulturprodukte, insbesondere im Hinblick auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestens EUR 10.000 betragen, dürfen jedoch EUR 1 Million nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Who can apply
Companies, Public institutions, Associations
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 24 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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