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Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF +) bei der Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements und der Einstellung fachlich qualifizierter und geeigneter Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager. Aufgabe der Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager ist es, auf mehreren Ebenen Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu entwickeln und zu begleiten. Sie erhalten die Förderung für Projekte in 2 Handlungssäulen: Handlungssäule 1: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt, Handlungssäule 2: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den kreisangehörigen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Who can apply

Local authorities

Eligible countries

Sachsen-anhalt

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
3 Apr 2023
Deadline
To be announced

Official documents

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