About this opportunity
What you need to know
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen (weibliche Rinder, die älter als 12 Monate sind und noch nicht gekalbt haben). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der in der Weideperiode gehaltenen und im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) angemeldeten Tiere und beträgt EUR 60,00 je berücksichtigungsfähiger Großvieheinheit (GVE, Kühe und Rinder von mehr als 2 Jahren sind 1,0 GVE, Rinder von 6 Monaten bis 2 Jahren sind 0,6 GVE). Bei Beantragung einer Weidegruppe Färsen können pauschal 80 Prozent berücksichtigt werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Weidehaltungszeitraums, spätestens jedoch bis zum 15.5., elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Nrw
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 22 May 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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