About this opportunity
What you need to know
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen mit günstigen Nettokaltmieten. Dabei gibt es 2 Förderwege: Der 1. Förderweg betrifft Wohnungen für einkommensschwache Haushalte, der 2. Förderweg gilt für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Förderung erhalten Sie für den Neubau von barrierefreien und barrierearmen Mietwohnungen sowie für die Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung bestehender Gebäude. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.570 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und im 2. Förderweg 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.332 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Falls Sie Ihr Vorhaben in Greifswald oder Rostock umsetzen, beträgt die Höhe des Darlehens im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.750 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und im 2. Förderweg 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.500 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen muss mindestens 50.000 EUR betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie Ihr Vorhaben und seine Finanzierung beim LFI vorstellen.
Who can apply
Individuals, Companies
Eligible countries
Mecklenburg-vorpommern
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 12 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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