About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt Sie als Gemeinde und kommunalen Zweck- und Planungsverband mit Mitteln des Bundes bei Maßnahmen der nachhaltigen städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programme: Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und Nachhaltige Erneuerung, Lebendige Zentren. Unterstützt werden folgende Einzelmaßnahmen als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme: Vorbereitung der Maßnahmen, Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Grunderwerb, Ordnungsmaßnahmen, Verbesserung der verkehrlichen Erschließung, Herstellung und Gestaltung von Freiflächen, Neubau von Gebäuden, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden Zwischennutzung, Biodiversität an Bauwerken, Verlagerung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen von Betrieben, Vergütungen für Beauftragte, Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten, Ausgaben für Rechnungsprüfung, Photovoltaikanlagen als Teil eines gemeindlichen Bauvorhabens im Programm Sozialer Zusammenhalt, Sicherung denkmalgeschützter Gebäude, Verfügungsfonds. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 66 2/3 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen auch 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent der geförderten Ausgaben betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Beantragen Sie bitte zunächst die Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderprogramm. Nach Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich nach Aufforderung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Who can apply
Local authorities
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 27 Nov 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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