About this opportunity
What you need to know
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben. Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung, in sozialrechtlichen Fragen, als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung, zum Gesundheits- und Pflegesystem und zu allgemeinen gesundheitsrechtlichen Fragen, zum Gewaltschutz, über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese, bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit, über die Möglichkeiten von Rückkehrhilfen und Reintegrationsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 60.000 EUR pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 % Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.
Who can apply
Associations, Public institutions
Eligible countries
Niedersachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 23 Oct 2026
- Deadline
- To be announced
Official documents
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