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Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Thüringen fördert Verkehrskooperationen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen sowie besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV ). Sie erhalten die Förderung vor allem für in Kooperationen angestelltes und für kooperative Aufgaben tätiges Personal, die Entwicklung und Weiterentwicklung innovativer gemeinsamer verkehrsträgerübergreifender digitaler Tarif- und Fahrgastinformationsmedien, gemeinsame verkehrsträgerübergreifende analoge Fahrplaninformationsmedien (zum Beispiel Fahrplanhefte und Linienfahrpläne), kundenorientierte Vermarktung der gemeinsamen Produkte und Dienstleistungen der Kooperation, extern vergebene Studien, Erhebungen und Gutachten zur Verbesserung der Kooperation, externe Erstellung von aufgabenträgerübergreifenden Nahverkehrsplanungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vorhaben und beträgt für Aufwendungen für Personal bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1.100.000 EUR je Kooperation und Jahr, für digitale Fahrplaninformationsmedien bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für analoge Fahrplaninformationsmedien bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Marketingvorhaben bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Studien, Erhebungen und Gutachten bezüglich möglicher Kooperationen, Kooperationserweiterungen und innovativer Projekte bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für regelhaft zu erstellender Studien, Erhebungen und Gutachten in bestehenden Kooperationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanungen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kooperationen von 2 und 40 Prozent für Kooperationen von 3 und mehr Partnern. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 EUR betragen. Das Antragsverfahren gliedert sich in 2 Stufen: Melden Sie Ihr Vorhaben bitte bis zum 31. Oktober des Vorjahres an. Nach Aufnahme in das Förderprogramm stellen Sie Ihren Antrag bis zum 30. April des der Anmeldung folgenden Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Who can apply

Companies, Local authorities, Public institutions, Associations

Eligible countries

Thueringen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
15 Jan 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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