About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung. Sie bekommen die Förderung für Investitionen in lokale Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, Bildung, Kultur, Freizeit und Nahversorgung und der dazugehörigen Infrastruktur sowie zur Flächenvorbereitung/-recycling im Zusammenhang mit baulichen Investitionen, in den ländlichen Tourismus wie Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleine touristische Infrastrukturen zum Erhalt und zur touristischen Inwertsetzung des Naturerbes, für Natur- und Umweltbildung, in die Erhaltung des kulturellen Erbes wie Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes von Dörfern, einschließlich der dazugehörigen sozioökonomischen Aspekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihrer Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben leisten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das jeweils zuständige Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Beachten Sie bitte, dass die Auswahlverfahren für ILE-Projekte zu bestimmten Stichtagen erfolgen.
Who can apply
Companies, Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 24 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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