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Das Bundesministerium unterstützt externe Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der Vorlaufforschung, marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes beantragte Vorhaben im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal 550.000 EUR , im Rahmen der marktorientierten Forschung und Entwicklung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 400.000 EUR , bei investiven Vorhaben bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, bei kleinen Forschungseinrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten je Einrichtung und Haushaltsjahr normalerweise maximal 250.000 EUR , bei den übrigen Forschungseinrichtungen normalerweise maximal 500.000 EUR . Für die Gesamtlaufzeit der Vorhaben sind 30 Monate vorgesehen, die Sie nicht überschreiten sollen. Für investive Vorhaben endet die Laufzeit meistens am 30.11. des Bewilligungsjahres.
Who can apply
Research organisations
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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