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What you need to know
Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften. Sie erhalten die Förderung vor allem für Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen, Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung, Gründungsversammlung, Erstellung des Gründungsgutachtens, Eintragung in das Genossenschaftsregister, Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notarinnen und Notaren). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Who can apply
Associations
Eligible countries
Niedersachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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