About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen fördert Sie mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) und der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW ) bei Vorhaben, durch die bestehende Breitbandinfrastrukturen weiterentwickelt und gigabitfähige Infrastrukturen geschaffen werden. Sie erhalten die Förderung in den Programmbereichen Gigabitversorgung ländlicher Räume ( ELER -Förderung), NGA-Versorgung in Gewerbegebieten ( GRW -Förderung), Studien, Konzepte und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau, regionale Breitbandberatungsstellen, hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und Breitbandbüro Hessen, Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau, erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN -Hotspots in hessischen Kommunen (Digitale Dorflinde). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Vorhaben im Programmbereich ?Gigabitversorgung ländlicher Räume? bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Vorhaben der NGA-Versorgung in Gewerbegebieten bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Studien, Konzepte und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gigabitausbau bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, regionale Breitbandberatungsstellen, die hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und das Breitbandbüro Hessen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, den Gigabitinfrastrukturausbau aus Landesmitteln bis zu 90 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben (bei einer möglichen Kofinanzierung von Mitteln des Bundes und der Europäischen Union mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 Prozent des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen), die erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN -Hotspots in hessischen Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 (je EUR 1.500 für bis zu 40 WLAN -Hotspots). Als hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaft können Sie außerdem ein Darlehen in Höhe Ihres Eigenanteils erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Auskünfte erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung im Förderbereich ?Breitbandversorgung ländlicher Räume? ( GAK -Förderung) nicht mehr möglich ist.
Who can apply
Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 8 Nov 2021
- Deadline
- To be announced
Official documents
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