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Förderung der freiwilligen Rückkehr ( VwV Rückkehrförderung)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune, Organisation oder Verein bei der Durchführung von Beratungsprojekten und anderen Maßnahmen, die der freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmebereite Drittstaaten dienen. Sie erhalten die Förderung für regionale Rückkehrberatungsprojekte, die unter anderem potenzielle Rückkehrende über die Situation im Herkunftsland beziehungsweise -gebiet informieren, über die aufenthaltsrechtliche Situation im Bundesgebiet aufklären, bei der Organisation der Rückkehr mitwirken, regionale Rückkehrberatungsprojekte, die eine EU -Förderung beantragt haben, Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung, die den Besonderheiten bestimmter Zielgruppen gerecht werden. Ausländerinnen und Ausländer, die nach einer Rückkehrberatung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen, können Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen. Sie erhalten im Fall von Rückkehrberatungsprojekten und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Rückkehrberatungsprojekten und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 75.000, EU -geförderten Rückkehrberatungsprojekten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausländerinnen und Ausländer, die freiwillig aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausreisen, bekommen die Zuwendung als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Rückkehr- und Reintegrationshilfen richtet sich nach den Bestimmungen in der Anlage zur Richtlinie. Richten Sie bitte Ihren Antrag für Rückkehrberatungsprojekte und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn per E-Mail an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Anträge für Personen, die im Rahmen einer Rückkehrberatung in den Erstaufnahmestellen des Landes Baden-Württemberg ausreisen, sind vor der jeweiligen Ausreise schriftlich bei der jeweiligen Rückkehrberatungsstelle in der Erstaufnahmeeinrichtung zu stellen.

Who can apply

Local authorities, Associations, Public institutions, Individuals

Eligible countries

Baden-wuerttemberg

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
13 Dec 2019
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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