About this opportunity
What you need to know
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei Ihrer Aufgabe, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Kosten für das Fachpersonal. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Qualifikation der jeweiligen Fachkraft und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundlage für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte sind folgende Beträge: mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Altfälle) oder Master bis zu EUR 19.700, mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium (Altfälle) oder Bachelor bis zu EUR 14.300, mit abgeschlossener Ausbildung an einer Fachakademie bis zu EUR 10.740. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, das ihn an die zuständige Bezirksregierung weiterleitet.
Who can apply
Associations, Local authorities, Public institutions
Eligible countries
Bayern
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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