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Förderung der Binnenfischerei und der Aquakultur

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds ( EMFAF ) bei Maßnahmen im Fischereisektor. Sie erhalten die Förderung in folgenden Schwerpunkten: Förderung nachhaltiger Fischerei sowie der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen, im Einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei zur Verbesserung der fischereilichen Infrastruktur, zur Verbesserung der Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels, insbesondere der Austausch von Motoren zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserfauna und -flora und zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands beziehungsweise eines guten Umweltzustand und zur Bewirtschaftung, Wiederherstellung und Überwachung von Natura-2000-Gebieten und Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Europäischen Union, im Einzelnem Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der Aquakultur, Vergütung von Umweltdienstleistungen, Anpassung der Aquakultur an den Klimawandel und Erhöhung der Resilienz, betriebsübergreifende und sektorweite Maßnahmen zur Förderung der Aquakultur, Förderung von Tierschutz und Tierwohl, Energieeffizienz und CO2 -Einsparung in der Aquakultur, Verbesserung von Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge in der Verarbeitung und Vermarktung, Innovation in der Verarbeitung und Vermarktung, Gesundheit und Sicherheit in der Verarbeitung und Vermarktung, Energieeffizienz und CO2 -Einsparung in der Verarbeitung und Vermarktung, Kommunikation und betriebsübergreifende Information in der Verarbeitung und Vermarktung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise als Ausgleichszahlung. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und Größe Ihres Unternehmens sowie der Art der Maßnahme und kann 25 Prozent bis 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt grundsätzlich bei EUR 2.000 (ausgenommen Umweltdienstleistungen bei der Bewirtschaftung von (Karpfen-)Warmwasserteichen) und für Aal-Besatzmaßnahmen bei EUR 250,00. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Who can apply

Associations, Companies, Research organisations, Hochschule

Eligible countries

Nrw

Funding

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Co-financing

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Deadline
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