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What you need to know
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus ( ESF+ ) bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung einschließlich ausbildungsbegleitender Zusatzqualifikationen für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Gefördert werden die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen, vor allem in Form von Seminaren, Lehrgängen, berufsbegleitenden Studienangeboten und wissenschaftlichen Weiterbildungen, die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch unternehmensexterne Dozentinnen und Dozenten, insbesondere die Durchführung von Inhouse -Seminaren und -Lehrgängen (Honorarausgaben), unabhängig von Weiterbildungsinhalten eigenständig angebotene Einzel- und Gruppencoachings und Supervisionen in einem Umfang von insgesamt höchstens 15 Zeitstunden je Beschäftigte und Beschäftigten oder Betriebsinhaberin und Betriebsinhaber innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, Fernlehrgänge, die auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Formen und Methoden des selbstgesteuerten Lernens zurückgreifen oder Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning , Blended Learning , Online-Formaten oder sonstigen Webinar ähnlichen Formaten. Die Weiterbildungen können als berufsbegleitende Weiterbildungen sowohl in Teilzeit als auch als Vollzeitmaßnahmen durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung besonders für Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Gestaltung ökologischer und digitaler Transformationsprozesse im Unternehmen, zu Themen der Personal- und Organisationsentwicklung, der Gestaltung digitaler Transformationsprozesse, zur Gestaltung fairer und nachhaltiger Arbeitsbedingungen in den Unternehmen sowie zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik, zur Erhöhung der Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit von geringqualifizierten, älteren oder atypisch Beschäftigten, von Menschen mit Behinderungen sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte 60 Prozent, für Unternehmen bis einschließlich 249 Beschäftigte 50 Prozent und für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 je betriebliches Weiterbildungsvorhaben. Abhängig von Antragstellerin oder Antragsteller und Teilnehmenden kann sich der Zuschuss um 10 Prozent beziehungsweise 20 Prozent erhöhen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 1.000 betragen, bei Vorhaben von Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten mehr als EUR 10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ( IB ).
Who can apply
Companies
Eligible countries
Sachsen-anhalt
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 24 Jan 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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