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What you need to know
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Diese müssen von anerkannten Beratungsanbieterinnen und Beratungsanbietern durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, die Höchstgrenze liegt bei EUR 80,00 pro Beratungsstunde. Die Gesamtförderung ist auf einen Höchstbetrag von EUR 1.500 je Beratungselement und Jahr begrenzt, die Bagatellgrenze liegt bei EUR 225,00. Richten Sie bitte Ihren Antrag über Ihre Beratungsanbieterin oder Ihren Beratungsanbieter vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Who can apply
Companies
Eligible countries
Rheinland-pfalz
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 4 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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