About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit sowie von Maßnahmen im Rahmen der Familienpflege und Dorfhilfe. Mit Ihren Vorhaben entlasten Sie pflegende Angehörige, vermeiden oder verhindern Pflegebedürftigkeit oder leisten Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit. Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte: ehrenamtlich getragene Angebote zur Unterstützung im Alltag, Initiativen des Ehrenamts wie Seniorennetzwerke, Initiativen der Selbsthilfe wie Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, Dienste, die Leistungen der Familienpflege und der Dorfhilfe erbringen, sowie Modellprojekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepten, an deren Durchführung ein besonderes Landesinteresse besteht. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme. Anträge richten Sie bitte bis spätestens zum 30.9. eines Jahres, im Falle eines Wiederholungsantrags bis spätestens zum 30.4. unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über den Stadt- oder Landkreis an das zuständige Regierungspräsidium.
Who can apply
Associations, Local authorities, Public institutions
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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