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Förderung aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (2021 ? 2027)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Im Mittelpunkt des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) stehen Arbeitsmarktmaßnahmen, deren Zweck es entweder ist, entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rasch wieder zu einem festen Arbeitsplatz zu verhelfen oder beim Erwerb der Kompetenzen, die beim Wechsel des Aufgabenbereichs im derzeitigen Unternehmen helfen, zu unterstützen. Gefördert werden Personen, die ihre Arbeit im Zuge der Digitalisierung, der Automatisierung, des Übergangs zu einer CO2 -armen Wirtschaft oder aufgrund anderer Neuerungen verlieren (klassische EGF -Förderung) oder drohen zu verlieren (neue EGF -Fördervariante), und zwar unabhängig von den Gründen für die Entlassung. Gefördert werden auch Selbstständige, Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter oder befristet Beschäftigte. Je nach EGF -Förderart steht entweder der Transferdienstleister im Zentrum (klassische Fördervariante) oder das betroffene Unternehmen (neue Fördervariante). Mitfinanziert werden Maßnahmen wie: Unterstützung bei der Arbeitssuche, Coachings, Workshops und spezielle Bewerbungsunterstützung, Weiterbildungen und Qualifizierungen, Förderung von Existenzgründungen (bis zu 22.000 EUR pro Förderung) sowie Prämien als Anreiz für die entlassenen Beschäftigten (zum Beispiel Sprinterprämie, Mobilitätsprämie, Qualifizierungsprämie). Die Maßnahmen unterscheiden sich je nach EGF -Fördervariante: Bei Arbeitnehmenden, die noch im Unternehmen beschäftigt sind, entfallen die letzten beiden Maßnahmen (Existenzgründungen und Prämien). Die Förderdauer kann bis zu 24 Monate betragen. Aus dem EGF wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der Gesamtkosten gewährt. Die übrigen Mittel werden im Falle eines konkreten Entlassungsereignisses (klassische Förderung) im Wege der nationalen Kofinanzierung durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Bei der neuen Fördervariante übernimmt das interessierte Unternehmen die Kofinanzierung in Höhe von 40 % . Um finanzielle Mittel aus dem EGF zu erhalten, reicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als EGF -Verwaltungsbehörde einen Antrag bei der Europäischen Kommission ein. Über Einzelfragen informieren die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerne individuell.

Who can apply

Individuals, Companies, Associations

Eligible countries

DE

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
17 Sept 2026
Deadline
To be announced

Official documents

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