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Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FöBS)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in Ihren Aktivitäten als Trägerverein von Biologischen Stationen. Sie erhalten die Förderung für Schutzgebietsbetreuung, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, Wissenschaftliche und beratende Aufgaben, Naturschutzbildung, Sonderanschaffungen, Arbeiten der EDV-Servicestelle der Biologischen Stationen als datentechnische Vermittlungsstelle zum LANUV NRW und zu anderen Landesbehörden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der Bemessungsgrundlage und 100 Prozent für Arbeiten der EDV-Servicestelle. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird ein Stundensatz von EUR 79,39 zugrunde gelegt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.10. für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung.

Who can apply

Associations

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
23 Jan 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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