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Förderrichtlinie zur Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete in Hessen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Beratung und Betreuung für neu in Hessen angekommene, psychisch belastete und traumatisierte Geflüchtete sowie für die in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Menschen. Gefördert werden Zentren für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten, ergänzende psychosoziale Betreuung in den (Erstaufnahme)einrichtungen für Geflüchtete des Landes Hessen, regionale psychosoziale Einzelmaßnahmen in Regionen mit besonderen Bedarfen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jährlich EUR 400.000 je psychosozialem Zentrum für Geflüchtete, EUR 25.000 je Einrichtung für ergänzende psychosoziale Betreuung und EUR 35.000 je regionale psychosoziale Einzelmaßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung VII. Anträge auf Förderung regionaler psychosozialer Einzelmaßnahmen können jederzeit gestellt werden, Förderantrage für Zentren für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten und für ergänzende psychosoziale Betreuung in den (Erstaufnahme)einrichtungen reichen Sie bitte bis zum 31.10. des Vorjahres ein.

Who can apply

Public institutions, Associations

Eligible countries

Hessen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
12 Jan 2023
Deadline
To be announced

Official documents

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