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Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung ? RL LE/2014

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung, die zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Sie erhalten die Förderung für die Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sowie Maßnahmen des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes?, Förderbereich 1 ? Integrierte Ländliche Entwicklung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für die Ländliche Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz 65 bis 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, für Maßnahmen des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung: Der Fördersatz richtet sich nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Regionalentwicklung, die durch gesonderten Aufruf bekannt gemacht werden. Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Who can apply

Associations, Individuals, Public institutions, Local authorities

Eligible countries

Sachsen

Funding

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Co-financing

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Important dates

Opens
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Deadline
To be announced

Official documents

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