About this opportunity
What you need to know
Der Freistaat Sachsen fördert Institutionen in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Projekte im musealen Bereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird bei der Förderung von Institutionen im Einzelfall festgelegt. Bei Projekten im musealen Bereich können Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Anträge auf Förderung reichen Sie formgebunden ein. Die zuständige Antragstelle für Institutionen ist das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, für Projekte im musealen Bereich die Sächsische Landesstelle für Museumswesen. Anträge stellen Sie bitte jeweils bis zum 15.10. für das folgende Haushaltsjahr. Anträge zur Förderung des Ankaufs von bedeutendem Museumsgut können Sie ganzjährig stellen.
Who can apply
Associations, Local authorities
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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