About this opportunity
What you need to know
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung neuer und bei dem Erhalt bestehender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Sie bekommen die Förderung für Neu-, Um-, Erweiterungs- und Ersatzneubauten, Sanierungen und Modernisierungen an Gebäuden und Außenanlagen, Erstausstattungen (nur bei Kindertagespflegestellen) sowie die Einrichtung von Küchen zur Stärkung der Gesundheits- und Ernährungsbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Anzahl der Kinder auf Basis der aktuellen Bevölkerungsstatistik ist die Grundlage für die Verteilung der Fördermittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.7. des laufenden Jahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen ein. Anträge für betrieblich unterstützte Kindertageseinrichtungen müssen Sie bis zum 31.10. für das Folgejahr einreichen.
Who can apply
Companies, Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 10 Nov 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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