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Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen. Gefördert werden die Ausgaben des Schulträgers, die durch Schulgeld von den Auszubildenden aufgebracht werden, im Rahmen der Ausbildung von: Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und Bademeister, Podologinnen und Podologen, pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten und medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgeldes. Der Förderhöchstbetrag hängt von der Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze pro Monat ab. Ihren Antrag stellen Sie bitte an die zuständige Bezirksregierung.

Who can apply

Educational institutions, Associations

Eligible countries

Nrw

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
23 Jan 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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