About this opportunity
What you need to know
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte mit besonderer Bedeutung in der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie. Sie bekommen die Förderung für Projekte in den Bereichen nachhaltige Sicherung der natürlichen, biologischen Vielfalt und Verbesserung der Gewässerqualität, Tierzucht/tierische Produktion, Gartenbau/pflanzliche Produktion, Ökolandbau, Qualitätssicherung, Agrarmarketing, regionale Wertschöpfung, Integrierte, naturnahe und nachhaltige Waldwirtschaft, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Energie. Zudem können Sie eine Förderung für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Deckungsmittel und Einnahmen fehlen oder wenn die Maßnahmen dem Arten- und Biotopschutz, Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dienen, können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten. Die Höhe der Förderung muss mindestens EUR 4.000 betragen und darf nicht über EUR 300.000 liegen. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Aktuelle Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen und Antragsunterlagen werden im Internet veröffentlicht. Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung können Sie jederzeit einreichen.
Who can apply
Associations, Local authorities, Companies, Public institutions
Eligible countries
Sachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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