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Förderrichtlinie Berufliche Bildung ? Ausbildungsplatzförderung

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Begründung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen mit hessischen Auszubildenden bei einer auf Insolvenz, teilweisen Stilllegung, Schließung des Erstausbildungsunternehmens oder auf einem sonstigen Abbruch der Ausbildung beruhenden Unterbrechung der Ausbildung, hessischen Jugendlichen, die im Strafvollzug eine Ausbildung begonnen haben und im Anschluss an die Haftentlassung die begonnene Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb fortsetzen, hessischen Altbewerberinnen und -bewerbern, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen, hessischen Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für höchstens 6 Monate. Bei nicht tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten die orts- und landesüblichen Vergütungssätze. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Ausbildungsbeginn an das Regierungspräsidium Kassel. Mit der Ausbildung kann dann förderunschädlich begonnen werden.

Who can apply

Companies, Local authorities, Associations, Public institutions

Eligible countries

Hessen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
16 Jul 2020
Deadline
To be announced

Official documents

GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.

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