About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden Württemberg unterstützt Sie als Unternehmen bei Ihrem Vorhaben, durch externe fachliche Beratungen und durch Investitionsmaßnahmen systematisch und strukturiert Klimaschutz in Ihrem Betrieb umzusetzen und somit deutlich den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren. Sie bekommen die Förderung in 2 Modulen: Beratungsförderung (Teil A und Teil B): fachliche Unterstützung (Beratung und Begleitung) in Form einer detaillierten Untersuchung zur Machbarkeit und Vorbereitung der Umsetzung sowie Hilfestellung bei der Erstellung, Klärung und Abwicklung einer Transformations-Roadmap über die Erstellung einer THG-Bilanz hinaus. Investitionsförderung: Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (beispielsweise durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung) genutzt oder kombiniert werden können, Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen, Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen, Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse, Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen, technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der Beratungsförderung (Teil A und Teil B): 75 Prozent der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen, jedoch maximal EUR 900,00 pro Personentag mit 8 Zeitstunden. In Teil A und Teil B können Sie jeweils mindestens 2 bis maximal 5 vollständig geleistete Beratungstagen abrechnen. Investionsförderung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 80.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens im Fördermodul Beratungsförderung an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Referat 23, Fördermodul Investitionsförderung zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres an den Projektträger Karlsruhe ( PTKA -BWP), Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
Who can apply
Companies
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 17 Nov 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
Open official documents ↗