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What you need to know
Der Freistaat Bayern gewährt Finanzhilfen zur Beseitigung von schweren Schäden, die unmittelbar und in größerer Zahl durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen und Lawinen in größeren Gebieten verursacht wurden und die davon Betroffenen in ihrer Existenz bedrohen. Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für folgende Vorhaben: Instandsetzung oder Ersatz von privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten oder zerstörten Hausrats in diesen Gebäuden, Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit geschädigter Unternehmen oder Angehöriger Freier Berufe (insbesondere Vermögenswerte wie Gebäude, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbestände) sowie Instandsetzung oder Ersatz von Vermögenswerten von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sozialen Einrichtungen. Die Finanzhilfen bekommen Sie einzeln oder kombiniert als Notstandsbeihilfe und Staatsbürgschaft. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde. Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Who can apply
Companies, Individuals
Eligible countries
Bayern
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 2 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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