About this opportunity
What you need to know
Das Land Bremen gewährt Ihnen einen Ausgleich, wenn die Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten erschwert ist. Die Förderung erhalten Sie für landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten wie Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Europäische Vogelschutzgebiete und weitere Naturschutzgebiete, die der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dienen. Sie erhalten die Förderung für den Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Erschwernis. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 150,00. Stellen Sie Ihren Erstantrag innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Vorschrift, die Ihre Erschwernis begründet, online über ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ihren Folgeantrag stellen Sie bis zum 15.5. für das laufende Kalenderjahr bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Who can apply
Companies
Eligible countries
Bremen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 9 Apr 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
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