About this opportunity
What you need to know
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Sicherung und dem Erhalt von Kulturdenkmalen. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten: unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen, Erhaltungsmaßnahmen (handwerkliche Leistungen) an genutzten Kulturdenkmalen, Erneuerung/Rekonstruktion historischer Bauteile, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gründenkmalen, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen sowie deren künstlerischer Ausstattung, Gutachten, Bauaufnahmen, Dokumentationen entsprechend den denkmalfachlichen Vorgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres an das Landesamt für Denkmalpflege.
Who can apply
Local authorities, Individuals, Associations, Public institutions
Eligible countries
Schleswig-holstein
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 26 May 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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