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Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)

European funding programme

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Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Investitionen in Ersatz, Erneuerung, Ausbau und Neubau von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr in Nordrhein-Westfalen. Sie bekommen die Förderung für Investitionsmaßnahmen, die vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz zur Ertüchtigung von Schienenwegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE) gefördert werden, einschließlich Planungskosten (ergänzende Landesförderung), Investitionen für Erneuerung, Ersatz, Ausbau und Neubau von öffentlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Schienenwegen außerhalb von Binnenhäfen einschließlich Planungskosten, Investitionen für Erneuerung, Ersatz, Ausbau und Neubau von öffentlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Schienenwegen in Binnenhäfen und Schienenwegen in Serviceeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen einschließlich Planungskosten sowie Planungskosten für große Schieneninfrastrukturvorhaben für den Ausbau und den Neubau von öffentlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Schienenwegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei ergänzender Landesförderung für Maßnahmen außerhalb von Binnenhäfen bis zu 40 Prozent und innerhalb von Binnenhäfen bis zu 30 Prozent zu den vom Eisenbahn-Bundesamt nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz festgesetzten förderfähigen Ausgaben, bei Investitionen in Schienenwege außerhalb von Binnenhäfen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben und bis zu 75 Prozent der Planungskosten, für Neubauvorhaben jedoch maximal EUR 60,00 je Tonne erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens pro Jahr und für Ausbauvorhaben maximal EUR 40,00 je Tonne erwarteten Schienengüterverkehrsaufkommens pro Jahr, bei Investitionen in Schienenwege in Binnenhäfen und Serviceeinrichtungen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben und bis zu 75 Prozent der Planungskosten sowie bei Planungskosten für große Schieneninfrastrukturvorhaben bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 30.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Companies

Eligible countries

Nrw

Funding

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Co-financing

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Important dates

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Deadline
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