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Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die Erhaltung und Pflege Ihrer Kulturdenkmale. Sie erhalten eine Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Privatpersonen 50 Prozent, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstsumme liegt bei EUR 500.000 je Objekt, Jahr und Empfängerin und Empfänger. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen, Kirchen und sonstigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften EUR 30.000, bei Privatpersonen EUR 3.000. Richten Sie Ihren Antrag bite vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

Who can apply

Local authorities, Public institutions, Individuals, Associations

Eligible countries

Baden-wuerttemberg

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
3 Feb 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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