About this opportunity
What you need to know
Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand, Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente, Konservierung und Restaurierung an Werken der architekturbezogenen Kunst und beweglichen, denkmalwerten Ausstattung, Sicherung oberirdischer, archäologischer Befunde und Wiederaufbau mit Originalsubstanz, Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen, Gutachten und Ähnliches. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme. Wenn Ihre Maßnahme aus Drittmitteln (beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung. Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben auf. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt.
Who can apply
Individuals, Public institutions, Educational institutions, Companies, Local authorities
Eligible countries
Saarland
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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