About this opportunity
What you need to know
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei nachhaltigen, strukturverbessernden Maßnahmen in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes. Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf die folgenden Schwerpunkte: Wohnen: Erhaltung und Stärkung der Ortskerne, Grundversorgung: Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Arbeiten: Investitionsmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, Gemeinschaftseinrichtungen: Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen. Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte durch die Gemeinden. Als Unternehmen werden Ihre Investitionen in den Programmschwerpunkten ?Grundversorgung?, ?Arbeiten? und ?Wohnen? gefördert. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten ohne Beihilferelevanz bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 750.000 je Projekt, bei Projekten mit Beihilferelevanz je nach Förderschwerpunkt bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 200.000, bei sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz bis zu 30 Prozent Ihrer förderfähigen Aufwendungskosten, jedoch maximal EUR 100.000 je Projekt. Zuwendungen unter EUR 5.000 werden nicht bewilligt. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veröffentlicht jährlich das für das folgende Jahr vorgesehene Förderprogramm im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und im Internet. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Gemeinden stellen Anträge zur Aufnahme in das Programm über die Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium. Erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheides durch die Gemeinde können Anträge auf Zuwendungen für Unternehmensinvestitionen bei der L-Bank eingereicht werden. Wenn Sie als privatrechliche Projektgesellschaft an dem Wettbewerb RegioWIN2030 teilgenommen haben und Ihr Vorhaben als Leuchtturmprojekt ausgewählt wurde, können Sie eine Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bekommen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter ?Rechtsgrundlagen" in der Anlage 2.
Who can apply
Companies, Local authorities, Individuals, Associations, Public institutions
Eligible countries
Baden-wuerttemberg
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 16 Jul 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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