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Elementarschadenshilfen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Sachsen gewährt Hilfen zur Beseitigung von Schäden, die beispielsweise durch Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung als Aufbauhilfe zur Beseitigung von Schäden und Zerstörungen an baulichen Anlagen, Wegen oder Gegenständen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen oder in Härtefällen als Zuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 25 Jahre. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei bedürftigen natürlichen Personen bis zu 70 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens, bei Vereinen und Unternehmen bis zu 50 Prozent des zuwendungsfähigen Schadens. Sie können den Zuschuss durch ein Darlehen ergänzen. Richten Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate nach dem Schadensereignis an die Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? (SAB).

Who can apply

Individuals, Companies, Associations

Eligible countries

Sachsen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
4 May 2020
Deadline
To be announced

Official documents

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