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Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist. Sie erhalten die Förderung zur Errichtung oder Schaffung von Mietwohnraum, ein schließlich des Ersterwerbs, zur Modernisierung von Mietwohnraum, insbesondere der energetischen Modernisierung, zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Krediten auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel, zur Errichtung, Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen, zur Errichtung, Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und -heime, Tageseinrichtungen für Kinder), zur Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie zum Kauf und zur Installation der in diesem Zusammenhang erworbenen Batteriespeicher und der Steuer- und Regelungstechnik, zur energetischen Modernisierung und/oder des alters gerechten Umbaus des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften, die diesen als Verbandskredit gewährt werden Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 % der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 % der Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 EUR , bei Errichtung von Photovoltaikanlagen bei 10.000 EUR .

Who can apply

Companies, Individuals, Associations

Eligible countries

Hessen

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
28 Apr 2026
Deadline
To be announced

Official documents

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