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What you need to know
Der Freistaat Thüringen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, an denen das Land ein besonderes Interesse hat. In Ausnahmefällen verbürgt der Freistaat auch die Übernahme von Mehrheitsanteilen an Unternehmen mit Sitz außerhalb Thüringens. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen, Krediten zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 80 Prozent des Kredits, wobei der zu verbürgende Kredit mindestens EUR 3 Millionen betragen muss, bis zu 60 Prozent des Kredits bei Mietkauf- und Leasing-Verträgen sowie bei der Übernahme von Mehrheitsanteilen an anderen Unternehmen. Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits. Ihren Antrag richten Sie bitte an die PricewaterhouseCoopers GmbH .
Who can apply
Companies
Eligible countries
Thueringen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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