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Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMUKN ) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen. Gefördert werden: strategische Klimaschutzmaßnahmen: Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz Energiesparmodelle kommunale Netzwerke Machbarkeitsstudien Klimaschutzkoordination Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement investive Klimaschutzmaßnahmen: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung klimafreundliche Mobilität klimafreundliche Abfallwirtschaft klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung klimafreundliche Trinkwasserversorgung Sanierung von Beckenwasserpumpen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme. strategische Klimaschutzmaßnahmen: Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Energiesparmodelle: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Energiesparmodell. Finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Betrieb kommunaler Netzwerke: bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Machbarkeitsstudien: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten. Klimaschutzkoordination: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten. Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Erstvorhaben und 40 % für Anschlussvorhaben. Finanzschwache Kommunen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Erstvorhaben und 60 % für Anschlussvorhaben erhalten. Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement: für Fokuskonzepte bis zu 60 % . Für finanzschwache Kommunen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für das Umsetzungsmanagement bis zu 40 % . Für finanzschwache Kommunen bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben investive Klimaschutzmaßnahmen: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung: zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung bis zu 25 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung: bis zu 25 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität: Mobilitätsstationen und Radverkehrsinfrastruktur bis zu 50 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bike+Ride Radabstellablagen bis zu 70 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft: Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen und Bioabfallvergärungsanlagen bis zu 40 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, optimierte Erfassung von Deponiegasen und aerobe In-situ-Stabilisierung bis zu 50 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung: bis zu 30 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung: bis zu 30 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Beckenwasserpumpen: bis zu 40 % und für finanzschwache Kommunen bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Antragstellende aus den 3 Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.
Who can apply
Associations, Public institutions, Local authorities, Hochschule, Companies, Educational institutions
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- To be announced
- Deadline
- To be announced
Official documents
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