About this opportunity
What you need to know
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Rahmen folgender Module: Modul 1: Machbarkeitsstudien Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045 Die Antragstellung für Modul 1 (inkl. Planungsleistungen nach LPh 2-4 HOAI) ist seit dem 14.04.2026 ausschließlich über die Förderzentrale Deutschland möglich - siehe weiterführende Links. Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung) Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme) Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045 Modul 3: Einzelmaßnahmen Solarthermieanlagen Wärmepumpen Biomassekessel Wärmespeicher Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen Wärmeübergabestationen Modul 4: Betriebskostenförderungen für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR ) für 12 Monate, für Investitionen in Neubaunetze und in Bestandsnetze (Modul 2): bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR ) pro Vorhaben für 4 Jahre, Betriebskosten können für die Erzeugung und Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme. für Einzelmaßnahmen (Modul 3): bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR ) pro Vorhaben für 2 Jahre. Ihre Ausgaben für Planungsleistungen und für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit sind in Modul 1 förderfähig. Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Sie können den Zuschuss nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumulieren, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Kosten. Die BEW ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.
Who can apply
Companies, Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
DE
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 25 Nov 2019
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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