About this opportunity
What you need to know
Das Land Hessen unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie durch die stark gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Ihre jährlichen Heizkostennachzahlungen nicht begleichen können und Ihnen eine Sperre von leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Strom und Fernwärme) droht. Sie erhalten die Förderung als Kundin und Kunde von Energieversorgungsunternehmen wie auch als Mieterin und Mieter, deren Heizenergie über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, für 2 Zeiträume: 1.1.2022 bis 30.9.2023 (Phase 1) und 1.10.2023 bis 30.4.2024 (Phase 2). Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Betrag, der für die Verhinderung oder Beendigung der Sperre notwendig ist. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über die Verbraucherzentrale Hessen e. V. bei der eingerichteten Härtefallkommission. Die Verbraucherzentrale prüft die Unterlagen und bereitet die Antragstellung mit vor. Vorher müssen Sie eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle, eine Beratungsstelle eines Sozial- oder Wohlfahrtsverbandes, des Mieterbundes oder die Verbraucherzentrale Hessen selbst in Anspruch genommen haben. Nach positiver Bewertung Ihres Antrags leitet die Härtefallkommission den Antrag an das Regierungspräsidium Kassel weiter. Nach Bewilligung fließen die Mittel direkt an das Energieversorgungsunternehmen, das die Energiesperre angedroht oder bereits vollzogen hat, beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Who can apply
Individuals
Eligible countries
Hessen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 14 Aug 2023
- Deadline
- To be announced
Official documents
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