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Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (tkGU)

European funding programme

About this opportunity

What you need to know

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune, wenn Sie eine sogenannte ?temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkunft (tkGU)? zur Aufnahme insbesondere von Schutzsuchenden aus der Ukraine im Zeitraum vom 29.11.2022 bis zum 31.12.2024 bereitstellen und unterhalten. Sie bekommen die Förderung für die folgenden anfallenden Betriebskosten: Personalkosten für die Betreuung der Schutzsuchenden, Sachkosten im Zusammenhang mit dem Betreuungspersonal (beispielsweise Ausstattungskosten für Büroarbeitsplätze und Informationstechnik), Kosten für einen Sicherheitsdienst aufgrund einer besonderen Sicherheitslage, Vorhaltekosten, Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Schutzkonzepts. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein ( IB.SH ). Bitte beachten Sie je nach Art Ihres Vorhabens die verschiedenen Antragsfristen.

Who can apply

Local authorities

Eligible countries

Schleswig-holstein

Funding

Not specified

Co-financing

Not specified by the source

Important dates

Opens
13 Nov 2023
Deadline
To be announced

Official documents

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