About this opportunity
What you need to know
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Beratungsstelle, wenn Sie schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche arbeiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Durchschnittssätze der Entgeltgruppe S 15 des TV-L S für eine hauptamtliche vollbeschäftigte Fachkraft, jährlich bis zu EUR 5.000 für Sachausgaben zur Durchführung präventiver Angebote der Beratungsstelle in Einrichtungen der Jugendhilfe und in Schulen sowie zur fachlichen Qualifizierung der Mitarbeitenden der Beratungsstelle und für Öffentlichkeitsarbeit. Sie erhalten maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.12. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein.
Who can apply
Local authorities, Public institutions, Associations
Eligible countries
Niedersachsen
Funding
Not specified
Co-financing
Not specified by the source
Important dates
- Opens
- 16 Jul 2020
- Deadline
- To be announced
Official documents
GrantMap does not reproduce the legal call documents. Review the complete conditions, annexes and application forms at Förderdatenbank · Germany.
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